Kaufen

Beim Kauf einer Immobilie geht es immer um viel Geld. Daher ist es wichtig mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien Know-How und es sind die Interessen der jeweiligen Beteiligten entsprechend zur würdigen. Die Dienstleistungen des/der ImmobilienmaklersIn spart Ihnen viel Zeit und Mühe.

Bei einem Kauf einer Immobilie werden folgende unumgängliche Tätigkeiten für Sie erledigt:

Vermittlungsauftrag abschließen

Bedarf erheben

Übermittlung eines Exposes und aller objektrelevanter Unterlagen

Gespräche mit dem/der Interessentin und Qualifizierung der Interessenten

Besichtigung von geeigneten Immobilien

Verhandlungen führen

Erstellung eines Kaufanbotes

Vertragsbegleitung

Übergabe des Objektes

Vermittlungsauftrag

Der Käufer verpflichtet sich im Rahmen des Vermittlungsauftrages zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass der Kauf rechtswirksam abgeschlossen wurde. Der Anspruch auf eine sonstige Zahlung, insbesondere ein Entgelt für Besichtigungen ist nicht zulässig. Sollten derartige Zahlungen geleistet worden sein, besteht ein Rückforderungsanspruch  seitens des Kunden.

Bedarf erheben

Bei den Gesprächen mit dem InteressentenInnen ist es wichtig den Bedarf zu erheben. Es ist weiters zweckmäßig bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht und ob die Immobilie auch finanzierbar ist. Gerade die verschärften Kreditrichtlinien seit 01.08.2022  machen es erforderlich, bereits vorab die Finanzierbarkeit zu besprechen. Die ImmobilienmaklerInnen unterstützen Sie bei der Finanzierung.

Übermittlung eines Exposes und aller objektrelevanter Unterlagen

Aufgrund der Bedarfserhebung wird der ImmobilienmaklerIn ein aussagekräftiges Expose mit den objektrelevanter Unterlagen der passenden Immobilien übermitteln. Für ergänzende Fragen steht der ImmobilienmaklerIn gerne zur Verfügung.

Gespräche mit dem/der Interessentin und Qualifizierung der Interessenten

Besichtigung von geeigneten Immobilien

Aufgrund der Bedarfserhebung wird der Immobilienmakler geeignete Immobilien auswählen und diese mit Ihnen besichtigen. Dies spart Ihnen Zeit und Mühe.

Verhandlungen führen

Bei konkretem Interesse wird der ImmobilienmaklerIn die  jeweiligen Verhandlungspunkte besprechen. Im Besonderen stehen der Kaufpreis, die Kaufpreiszahlung, die Treuhandabwicklung, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.

Erstellung eines Kaufanbotes

Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, wird der ImmoblienmaklerIn ein spezifisches Kaufanbot für die gegenständliche Immobilie erstellen, welches vom Käufer unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch den Verkäufer/in ist das Kaufanbot für beide Parteien verbindlich.

Vertragsbegleitung

Sofern von beiden Parteien das Kaufanbot unterfertigt wurde, wird der Immobilienmakler das Kaufanbot und die entsprechenden Unterlagen dem Vertragserrichter und Treuhänder übermitteln. Nach der Vertragserstellung wird der ImmobilienmaklerIn die Übereinstimmung mit dem Kaufanbot vor Unterfertigung nochmals prüfen.

Übergabe des Objektes

Sobald der Kaufvertrag allseitig unterfertigt wurde und die Zahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto erfolgt ist, wird der ImmobilienmaklerIn der Übergabe des gegenständlichen Objektes koordinieren. Bei der Übergabe wird der ImmobilienmaklerIn ein Protokoll erstellen, eine entsprechende Fotodokumentation machen und das Protokoll und die Fotodokumentation den Beteiligten übermitteln.