Gewährleistung durch Bauträger

Dauer: 3 Jahre nach Bauende

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 3 Jahre. Der Bauträger ist dazu verpflichtet, Mängel, die nicht vom Bewohner / von der Bewohnerin verursacht wurden, zu beheben. Der Bauträger achtet bereits vor und während des Baus darauf, dass keine Fehler passieren. Sollten dennoch Mängel im Haus oder der Wohnung sein oder auftreten, kommt der Bauträger 3 Jahre nach Schlüsselübergabe dafür auf und sorgt für die Reparatur.